Ludwig-Erk-Schule / Langen

Fragebogen zu Schließdiensten

bei außerschulsicher Nutzung von Schulturnhallen und Schulräumen

Eingabe bis einschließlich 09. Mai 2018 möglich


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

danke, dass Sie sich entschlossen haben, an der Umfrage teilzunehmen!

Unter "Mehr" (rechts unter diesem Text) finden Sie analog der Einladungsmail zur Teilnahme an der Umfrage mehr Informationen zu Gründen und zum Anliegen.
Ein Beispiel einer bisher geltenden Vereinbarung zur Überlassung von Schulräumen zwischen Schulträger und Kommune finden Sie hier.

Max Leonhardt (Vorsitzender des Beirats der SKE)

 


Dietzenbach    Dreieich    Langen    Neu-Isenburg   


nur Turnhalle    nur Klassen- bzw. Fachräume    beides   


Kommunale/r Bedienstete/r
Hausmeister der Schule
Verschiedene Übungsleiter/innen bzw. Kursleiter/innen
Ein Verein
Ein Wachdienst
Mir unbekannt
Andere - bitte hier anklicken und unten angeben


ja    nein   


sehr zuverlässig.    gut.    mittelmäßig.    schlecht.   


keine Gründe für Beanstandungen nach der Fremdnutzung.
selten Gründe für geringfügige Beanstandungen, die sich aber in der Regel nachhaltig klären lassen.
selten Gründe für Beanstandungen
öfter mal Gründe für Beanstandungen.
oft Gründe für Beanstandungen.


Die Räume oder Möbel sind verschmutzt.
Die Tafel/n ist/sind verschmutzt.
Schuleigene Materialien werden ohne Vereinbarung verbraucht.
Es werden immer wieder Materialien zerstört.
Es verschwinden immer wieder Materialien.
Möbel sind umgestellt.
Geräte werden nicht wie vorgesehen zurück- bzw. eingeräumt.
Andere Nennungen bitte unten eintragen.



Wir können meist nicht feststellen, ob der Schaden bzw. die Unzulänglichkeit durch Fremdnutzung entstanden ist.
Wir stellen den Verursacher fest und nehmen direkt Kontakt auf.
Wir informieren die SKE.
Wir informieren den Kreis.
Wir informieren die Kommune.
Eine Reaktion hat wenig/ keinen Sinn.



Ich habe den Eindruck, dass dem nachgegangen wird.
Ich habe den Eindruck, dass bei Feststellung des Verursachers dieser kontaktiert wird.
Ich werde über den Fortgang der Klärung informiert.
Meine Meldung zeigt in der Regel Wirkung.


a) Es sollte pünktlich auf- und zugeschlossen werden.
b) Turnhalle, Gebäude oder Räume sollten bei längeren Pausen zwischen außerschulischen Nutzungen verschlossen sein.
c) Die fremd genutzten Räume sollten bei Schließung (stichprobenartig) kontrolliert werden.
d) Schäden bzw. Verunreinigungen sollten gegenüber der SL zeitnah dokumentiert werden.
e) Die SL sollte den Schließdienst veranlassen können, begrenzt gezielte Kontrollen durchzuführen.
f) Es sollten sich keine Personen in Schulräumlichkeiten aufhalten, die an keiner Veranstaltung teilnehmen.
g) Außerschulische Nutzer sollten bei deutlichen Verstößen gegen Nutzungsbedingungen eine Androhung zum Nutzungsverbot bzw. ein Nutzungsverbot erhalten.
h) Der SL sollten Schließdienstvereinbarungen zwischen Kommune und Schließdienst vorliegen.
i) Die außerschulischen "Gäste" sollten sich über ihre Rechte und Pflichten bezüglich der sachgerechten Nutzung bewusst sein (Nutzungsvertrag).




Wie heißt die Hauptstadt von Großbritannien?