Notbetreuung - Informationen und Formulare
Langen, aktualisiert am 11.05.2020
Liebe Eltern,
für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 4 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
- andere sogenannte systemrelevante Beschäftigung
Eine detaillierte Aufstellung finden Sie im Formular "Notbetreuung - Bescheinigung des Arbeitgebers ...".
Neben der Anmeldung zur Notbetreuung in der LES ist eine Bescheinigung des Arbeitsgebers notwendig (siehe unten). |